Hausverwaltung König GmbH
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Haus & Grund

Klimaschutz mit CO2-Bepreisung und Klimageld (Mon, 15 Apr 2024)
Klimaschutz mit CO2-Bepreisung und Klimageld Erstattung an die Bürger muss 2025 kommen „Die kleinteilige, sektorspezifische Klimaschutzpolitik in Deutschland ist gescheitert. Sie sollte sich konsequent an einer sektorübergreifenden und mindestens europaweiten CO2-Bepreisung ausrichten.“ Das fordert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Vorstellung des Prüfberichts durch den Expertenrat für Klimafragen. Erfreut zeigte sich der Verbandspräsident darüber, dass das Bundesfinanzministerium nun offenbar einen Auszahlungsmechanismus entwickelt hat, der ab dem kommenden Jahr einsatzbereit sei. „Der Erstattung der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an jede Bürgerin und jeden Bürger in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes steht nun nichts mehr im Wege. Das Klimageld ist zentral für die Akzeptanz des Klimaschutzes“, unterstrich Warnecke. Die jährliche Überprüfung der CO2-Emissionsminderungen in jedem einzelnen Wirtschaftssektor mit anschließenden Sofortprogrammen wird den jeweiligen Besonderheiten nach Ansicht von Haus & Grund nicht gerecht. So sei es praxisfern, beispielsweise im Gebäudesektor Klimaschutzinvestitionen Jahr für Jahr detailliert steuern zu wollen. Zudem seien die jährlichen sektorspezifischen Emissionsmessungen mit sehr viel Unsicherheit behaftet. Warnecke resümierte: „Das aktuelle Klimaschutzgesetz bildet diese Gegebenheiten überhaupt nicht ab. Das kann nur eine transparente und langfristig ausgerichtete CO2-Bepreisung mit einem Klimageld.“
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Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen (Mi, 10 Apr 2024)
Ampel plant keine weiteren Mietrechtsverschärfungen Haus & Grund: Mietpreisbremse endlich abschaffen Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Ampel-Regierung offenbar vorerst keine weiteren Mietrechtsverschärfungen plant. „Gerade die über fünf Millionen Kleinvermieter wären von den ursprünglich geplanten Maßnahmen betroffen, obwohl gerade diese Gruppe für ein soziales Miteinander steht. Der Bundesjustizminister hat richtig erkannt, dass die vermietenden Privatpersonen auch mit Blick auf die Energiewende keine weiteren Verschärfungen tragen können“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin. Als vollkommen überflüssig, schädlich und verfassungsrechtlich höchst bedenklich bezeichnete Warnecke die geplante nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse. „Wer die notwendigen Investitionen in den Wohnungsbestand mit Blick auf die Energiewende und den altersgerechten Umbau ermöglichen will, muss angemessene Mietpreisänderungen zulassen. Die Mietrechtspolitik der vergangenen zehn Jahre hat die Investitionsfähigkeit der privaten Vermieter unterminiert“, erläuterte Warnecke. Neben der Verlängerung der Mietpreisbremse hatten SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen zu senken sowie bei der Erstellung von Mietspiegeln die Mietverträge der letzten sieben Jahre heranzuziehen. Beide Verschärfungen würden insbesondere private Kleinvermieter treffen. Gerade Kleinvermieter haben Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete und nur dort Kappungsgrenzen kämen zum Tragen. Zudem seien diese mangels Vergleichswohnung bei Mieterhöhungen auf örtliche Mietspiegel angewiesen. Wohnungsunternehmen stünden andere Möglichkeiten zur Begründung von Mieterhöhungen offen. „Dass die Ampel bei diesen Plänen noch einmal in sich gehen und prüfen will, ist wichtig und richtig“, stellte Warnecke fest.
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Haus & Grund begrüßt entschlossenes Vorgehen gegen Schrottimmobilien (Mi, 13 Mär 2024)
Haus & Grund begrüßt entschlossenes Vorgehen gegen Schrottimmobilien Unseriöse Geschäftspraktiken konsequent unterbinden Die Problematik der sogenannten Schrottimmobilien ist in vielen deutschen Regionen allgegenwärtig. Diese Gebäude verfallen zusehends und beeinträchtigen nicht nur das Stadtbild, sondern auch den Wert der umliegenden Immobilien. Als Interessenvertretung der rechtschaffenen Eigentümer setzt sich Haus & Grund vehement für eine Lösung dieses Problems ein. „Die vom Bundesjustizminister auf den Weg gebrachten Neuregelungen sind ein wichtiger Schritt im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke das heute vom Bundeskabinett beschlossene Schrottimmobilien-Missbrauchsbekämpfungsgesetz. Haus & Grund appelliert an die zuständigen Behörden, die neuen Regelungen konsequent umzusetzen. Insbesondere die erweiterte gerichtliche Verwaltung und die verbesserte Kontrolle der Zwangsversteigerungsverfahren sind entscheidend, um Missbräuche zu verhindern. Haus & Grund fordert, dass unseriöse Geschäftspraktiken konsequent geahndet werden. Bußgelder und der Ausschluss von weiteren Ersteigerungen sind angemessene Maßnahmen, um den Missbrauch von Schrottimmobilien einzudämmen. „Die Bekämpfung von Schrottimmobilien ist nicht nur im Interesse der Eigentümer, sondern ist für die gesamte Gesellschaft von Bedeutung. Es ist wichtig, dass unsere Städte attraktiv und lebenswert bleiben“, erklärte Warnecke. Hintergrund: Immer wieder werden (Schrott-)Immobilien zu übersteigerten Werten ersteigert. Die Ersteigerer hinterlegen nur die Sicherheitsleistung, zu einer Zahlung des Kaufpreises kommt es nicht. Dennoch werden die Ersteigerer direkt mit Zuschlag Eigentümer und können direkt Nutzungen aus der Immobilie ziehen. Die Immobilie wird (weiter) heruntergewirtschaftet. Bis die Immobilie erneut versteigert werden kann, vergehen häufig mehrere Monate. Gegen diesen Missbrauch soll vorgegangen werden.
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Keine EU-Mindestenergiestandards für einzelne Gebäude (Di, 12 Mär 2024)
Keine EU-Mindestenergiestandards für einzelne Gebäude Haus & Grund fordert Flexibilität bei nationaler Umsetzung Entgegen den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission wird es keine Mindestenergiestandards für Wohngebäude geben. „Bei der anstehenden Umsetzung der neuen Richtlinie in nationales Recht fordern wir die Bundesregierung auf, den Eigentümern ein Höchstmaß an Flexibilität auf dem Weg zur Klimaneutralität zu geben.“ Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen finalen Abstimmung des EU-Parlaments über die Gebäudeeffizienzrichtlinie. Mit der neuen Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedstaaten, bis 2030 16 Prozent Primärenergie einzusparen im Vergleich zu 2020. Die Hälfte der Einsparungen soll durch die Modernisierung des Gebäudebestands mit den schlechtesten energetischen Eigenschaften erfolgen. Nach Angaben von Haus & Grund hängt es maßgeblich vom deutschen Umsetzungsgesetz ab, wie sich die neuen EU-Vorgaben auf die Wertentwicklung von Gebäuden auswirken wird. „Wir haben schon beim sogenannten Heizungsgesetz gesehen, dass Gebäude, die über fossil betriebene Heizungen verfügen, deutlich an Wert verlieren. Die Bundesregierung sollte also ihre Fehler nicht wiederholen und dieses Mal mit Bedacht vorgehen, um massive Wertverluste zu vermieden. Immerhin bilden Immobilien das Gros der Vermögen privater Haushalte“, erläuterte Warnecke. Klar sei, dass in den kommenden Jahren viel Geld investiert werden müsse. Laut der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen entsprechen 15 Prozent der ineffizientesten Gebäude in Deutschland etwa 2,4 Millionen Wohngebäuden. Wenn man diese Bauten auch nur zum Teil modernisiere, um eine höhere Effizienzklasse zu erreichen, fielen hier Investitionskosten von jährlich mindestens 17,2 Milliarden Euro bis 2030 an. Bis 2030 entspricht dies also einem Gesamtaufwand von knapp 140 Milliarden Euro. Bei 2,4 Millionen Gebäuden seien dies etwa 58.000 Euro pro Gebäude.
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Elementarschäden versichern: ja – eine Pflicht dazu: nein (Mo, 11 Mär 2024)
Elementarschäden versichern: ja – eine Pflicht dazu: nein Haus & Grund nimmt im Bundestag Stellung Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt eine Pflicht zum Abschluss einer Elementarschadenversicherung ab. „Eine Versicherungspflicht verhindert keinen einzigen Schadensfall. Deshalb sollten wirksame Schutzmaßnahmen gegen Schäden durch Starkregen und Überflutungen im Mittelpunkt stehen.“ Das sagte Verbandspräsident Kai Warnecke anlässlich der heutigen Expertenanhörung im Bundestag. Eine Pflichtversicherung würde die Kosten des Wohnens weiter erhöhen. Die Eigentümer stünden ohnehin vor enormen finanziellen Herausforderungen – beispielsweise durch zwingende Modernisierungen in Folge der Energiewende und des demografischen Wandels sowie durch die Reform der Grundsteuer. Vor diesem Hintergrund plädiert Haus & Grund dafür alles zu unterlassen, was die Kostenbelastungen für Hauseigentümer und Mieter weiter erhöht. „Eigentümer haben ein starkes Interesse daran, Elementarschäden an ihren Gebäuden zu vermeiden. Viele Schäden können – wie der Verlust von Menschen und auch der Verlust von persönlichen Gegenständen – nicht in Geld aufgewogen werden.“ Erst wenn Länder und Kommunen ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen, könne über die Optimierung des Versicherungsschutzes nachgedacht werden. Hier gebe es Ideen wie etwa Opt-Out-Angebote der Versicherungen für Neu- und Bestandskunden. „Mit solchen Angeboten könnte die Verbreitung von Elementarschadenversicherungen ganz ohne Zwang spürbar erhöht werden“, betonte Warnecke.
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